15. Juni 2022
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet.
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, ist jeder, der am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, verpflichtet, in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine „Grundsteuererklärung“ beim Finanzamt Gunzenhausen abzugeben. Hierfür haben Sie in Bayern drei Möglichkeiten.
Variante 1: Bequem und einfach elektronisch über ELSTER-Ihr Online Finanzamt – unter
Variante 2: als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC – unter www.grundsteuer.bayern.de ausdrucken und unterschreiben, per Post an das Finanzamt Gunzenhausen senden.
Variante 3: als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen und unterschrieben an das
Finanzamt Gunzenhausen senden. Verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden ab 01.07.2022.
Das Finanzamt Gunzenhausen bittet ausdrücklich um die elektronische Datenübermittlung, da nach der Erfassung der Daten sofort eine Prüfung erfolgt und auf fehlende Daten hinweist. Nur vollständig befüllte Erklärungen können somit ans Finanzamt übermittelt werden. Der Eingang wird durch einen Übermittlungsnachweis vom Finanzamt bestätigt. Erklärungen in Papierform sollten nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen.
Die Erstellung der Grundsteuererklärung kann auch durch eine Steuerberaterin oder Steuerberater oder eine andere bevollmächtige Person erstellt und abgegeben werden, d.h. dass nahe Verwandte für Personen, die keinen Internetzugang zur Verfügung haben, dies über Ihren ELSTER Zugang übermitteln dürfen. (z. B. Enkel für Großeltern). Die kommunalen Behörden sind hierzu nicht berechtigt.
Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen:
Informationen und Erklärvideos finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Auf dieser Website wird auch der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ eingestellt.
Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe“.
Informations-Hotline: 089/30 70 00 77 in der Zeit von Mo.-Do. 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. 8.00 – 16.00 Uhr
Erforderliche Daten aus dem Liegenschaftskataster bezüglich der Grundstücksgröße können ab 01.07.2022 unter www.bayernatlas.de eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, die Erklärungsfrist 31.10.2022 unbedingt einzuhalten, da bei fehlenden Erklärungen das Finanzamt berechtigt ist, ein Zwangsgeld zu erheben und das Objekt zu schätzen. Dies kann zu Ihrem Nachteil sein. Eine nicht unterschriebene Erklärung (in Papierform) gilt als nicht abgegeben! Also bitte Unterschrift nicht vergessen.
Fehlende bzw. falsche Angaben erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung
Wichtig: Alle Teilnehmer der Flurneuordnung Nennslingen 3 werden vom Amt für ländliche Entwicklung in den nächsten Wochen informiert, wie landwirtschaftliche Flächen, die im Verfahrensgebiet der Flurneuordnung Nennslingen 3 liegen, zu erklären sind.