06. Februar 2023
In diesem Jahr findet eine Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Sie brauchen für das Schöffenamt keine juristische Vorbildung. Es kann allerdings nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein. Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden. Sie sollten sich daher Ihrer Verantwortung gegenüber dem Angeklagten, gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Geschädigten in gleicher Weise bewusst sein. Weitere Informationen finden sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Wenn Sie sich als Schöffe bewerben möchten, füllen Sie das Formular zur Bewerbung mit den geforderten Angaben aus und senden es an die Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen. Das Formular finden Sie unter www.schoeffen.de oder können es direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen bei Frau Philipp, Tel. 09147 941119 anfordern. Die Bewerbung sollte bis 31.März 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht worden sein, spätestens jedoch einen Tag vor der jeweiligen April-Sitzung des Gemeindesrates Ihrer Gemeinde.